Mitgliederversammlung
Dieses Bild ist KI-generiert und ist ein Symbolbild.
Die Mitgliederversammlung (MV) ist das höchste Organ in einem Verein. Sie findet mindestens einmal im Jahr statt, gemäss unserer Statuten im 1. Quartal des neuen Vereinsjahres.
An der MV werden die statutarischen Geschäfte behandelt. Zu den Aufgaben gehören:
- die Abnahme des letztjährigen Protokolls
- die Abnahme des Jahresberichts des Vorstands
- die Genehmigung der Jahresrechnung
- die Entgegennahme des Revisionsberichts
- die Entlastung des Vorstands
- Genehmigung des Jahresbudgets
- Festlegung des Jahresbeitrags gemäss Vorschlag Kassier
- Verabschiedung von Mitgliedern
- Wahlen - Präsidium, Vorstand, Revisionsstelle
- Beschlussfassung über Statutenänderungen
- Behandlung von Anträgen des Vorstands, der Mitglieder, der Revisoren